Tipps zum Ferienhausbau am Standort "Marina Mücheln"
von einem abgesprungenen Fast-Bauherrn
Vorwort
Diese Seite wurde für Sie von einem ehemaligen Ferienhaus-Interessenten gestaltet, der das Projekt aufgegeben hat, weil er in 2008/2009 bedauerlicherweise in das Mahlwerk der nicht funktionierenden Chemie zwischen der Geiseltaler Entwicklungs- und Bauträgergesellschaft (GEB) und der Stadtverwaltung Mücheln geraten ist.
Mittlerweile ist das erste Ferienhaus fertiggestellt. Dem mutigen, beharrlichen und cleveren Bauherrn kann man gratulieren. Die GEB errichtet ein Geschäftshaus für die Gattin des geschäftsführenden Gesellschafters und für ein touristisches Tochterunternehmen. Weitere Häuser sind im Bau.
Falls es Sie reizt, ein Ferienhaus am Müchelner Hafen zu bauen, erhalten hier einen Einblick in Hintergrundinformationen und Erfahrungen eines ehemaligen Ferienhaus-Enthusiasten. Möglicherweise verstehen Sie die Situation am Müchelner Ufer dadurch schneller und können die Details Ihres Vorhabens danach ausrichten. Es wird besprochen, mit welchen Partnern Sie es zu tun haben könnten, und welche Aspekte Sie durchdenken sollten. Allerdings ist in letzter Zeit immer öfter zu hören und zu lesen, dass die Grundstücke bereits allesamt verkauft sind. Aber: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Leider werden die Ferienhäuser am Müchelner Ufer nicht komplett durch einen einzigen Bauträger errichtet werden, wie es in 2007 ursprünglich den Anschein hatte. Jeder Bauherr wird sein Vorhaben selbst verwirklichen müssen. Glücklicherweise gibt es einen Bebauungsplan, der eine spätere einheitliche Ansicht des Ferienhausgebietes gewährleistet. Alle Ferienhäuser müssen mineralisch verputzt und mit Biberschwanzziegeln gedeckt werden. Für die Traufe gibt es eine vorgeschriebene Maximalhöhe.
Die Seite gibt die Erfahrungen einer Privatperson aus persönlicher Sichtweise wieder. Obwohl sie mit dem Ziel der Objektivität zusammengetragen wurden, sollten Sie sich auf die hier angegebenen Informationen also nicht offiziell berufen.
Der Stand der hier dargestellten Informationen ist der November 2011.
Zunächst jedoch noch einige Worte zur verzögerten Freigabe des Sees.
Warum alles stagniert: Die Freigabe des Sees
Wer schon einmal Kleckerburgen aus nassem Sand gebaut hat, weiß, dass nasser Sand wie Wasser fließt. Die Kleckerburg bleibt stehen, solange das Wasser nach unten aus dem Sand heraussickern kann. Kann es das nicht, rutscht die Burg zusammen. So etwas Ähnliches ist am Morgen des 18. Juli 2009 am Rande des Concordiasees bei Nachterstedt (Sachsen-Anhalt) geschehen. Dabei ist der Ortschaftsrand einem Erdrutsch zum Opfer gefallen, und es gab drei Tote, die mitsamt ihren Häusern im See verschwunden sind. Die Experten sind sich sicher, dass dabei das Wasser eine der Hauptursachen spielte, nur weiß man bis heute nicht, ob es mehr das Wasser des gefluteten Sees war oder das nicht ausreichend abfließende Wasser im Untergrund der Böschung.
Nach dem Ereignis ordnete die Landesregierung Sachsen-Anhalt eine neue tiefgründige Analyse aller Böschungen der gefluteten Tagebauseen an. Vor Abschluss der damit verbundenen Untersuchungen gibt es keine Freigabe des Sees für Freizeitaktivitäten. Hierbei zeigt die Landesregierung eine hartleibige Konsequenz. Dies ist zwar einerseits verständlich, da für den Fall einer Rutschung am freigegebenen Geiseltalsee keiner die Verantwortung für eventuelle Verletzte oder Tote übernehmen will. Andererseits ist der Rückfluss der erfolgten kommunalen und privaten Investitionen in die Infrastruktur in Frage gestellt.
Der See ist zwar nutzbar, aber nur zu Fuß, per Fahrrad oder per Tschu-Tschu-Bahn, nicht aber jedoch auf eigenem Kiel. So bleiben tausende Toristen weg. Im benachbarten Bundesland Sachsen war man da rein zeitlich gesehen um einiges schneller, und die zahlreichen freigegebenen See-Nutzungen werden voraussichtlich nicht wieder zurückgefahren.
Wie Mitte September 2011 bekannt wurde, ist mit der Fertigstellung des gesamten Gutachten-Programms nicht vor Mitte 2013 zu rechnen. Frühestens dann wird über den Geiseltalsee entschieden werden. Dabei ist unklar, wie die Entscheidung ausgeht. Für diese lange Frist lässt sich nur ein einziger Grund vermuten: Die Lage ist dramatischer als offiziell zugegeben wird, und man spielt auf Zeit. Das heißt, man wartet ab, ob sich weitere Rutschungen ereignen. Vor diesem Hintergrund ist es auch verständlich, dass das Betreten der Halbinsel, vorbei am Sprengstofflager, bis auf weiteres verboten bleibt. Verständlicher Frust für den Förderverein Geiseltalsee, der keinen Zugang mehr zu seinen Erholungsflächen auf der Halbinsel hat.
Eine Lösung des Dilemmas: Die Teil-Freigabe
Das Hafengelände der Marina Mücheln ist bereits aus dem Bergrecht herausgelöst. Deshalb ist das Gelände bebaubar. Also existiert hier doch ein stark vemindertes oder gar auszuschließendes Rutschungs-Risiko, sollte man annehmen. Was spricht dann dagegen, das Hafengelände zur Nutzung für Boote freizugeben? Daran könnte sich doch eine ausgedehnte Wasserfläche entlang der See-Mitte anschließen, die für Boote nutzbar sein könnte. Mit Bojen könnte man einen Streifen weit entfernt vom Ufer markieren. Warum nicht? Wenn es ein Rutschungs-Risiko gibt, dann müsste man doch die Uferbereiche sperren, und nicht die offene Wasserfläche. Selbst der Wellenschlag im Falle einer Rutschung dürfte in See-Mitte geringer als am Ufer sein.
Marina Mücheln GmbH
Die Marina Mücheln GmbH existiert bereits seit März 2005, als die Entstehung des Hafens noch eine Vision war. Sie gehört hinsichtlich der Stammeinlagen überwiegend der Stadt Mücheln sowie zu je 15% drei privaten Personen.
Einer von ihnen ist der Geschäftsführer, Herr Thomas Weiß. Weiß arbeitet seit Jahren uneigennützig und mit unglaublich zäher Energie, mit viel Engagenment und körperlichem Einsatz an der Realisierung der Vision: Einem florierenden Binnenhafen für Freizeitsportler.
Weiß ist auch Ihr erster Ansprechpartner, wenn Sie Interesse an einem Grundstückskauf haben. Er wird Sie nach einer ersten visionären Beratung an die Stadt Mücheln weiter vermitteln.
Bis hier ein Binnenhafen floriert, gibt es noch Einiges zu tun. Aber die Beteiligten arbeiten intensiv an der Gestaltung. Momentan lassen lediglich das Hafengebäude und der Hafenplatz, sowie ein erster Abgang zu den Schwimmstegen erahnen, dass hier einmal etwas Einzigartiges entstehen könnte. Dennoch zieht es bereits heute die Besucher zu Tausenden zum Hafengelände, und man ist auf einem guten Weg.
Der Wegweiser zur Marina Mücheln ist leider leicht zu übersehen. Man vermisst den nach StVO üblichen braunen Pfeil zu touristischen und landschaftlichen Highlights.
Fünf Meter vor der Einfahrt zur Marina gibt es eine weiße Tafel mit winziger verblichen-hellblauer Schrift, aus der man zu spät erkennt, dass es hier zur Marina geht. In Massen fahren die ortsunkundigen Besucher am Abzweig zur Marina vorbei und müssen einige Hundert Meter weiter umlenken.
Mittlerweile wurden die bereits früher angeschafften Schwimmstege im Wasser befestigt, sodass die spätere Hafenanlage als Rechteck mit mittiger Einfahrt erkennbar ist. Die rechte Abgangstreppe ist bereits montiert. Es gab Probleme mit der Entfernung vom Ufer, und so hat man die Lage der Schwimmstege mit provisorischen orangenen Seilen korrigiert. Später müssen noch die Trennstege montiert werden sowie die Strom- und Wasserversorgung an den Schiffsliegeplätzen bereitgestellt werden. Die Bootssportler und die Naturschützer hoffen auf die spätere Installation einer zeitgemäßen Fäkalien-Absauganlage. Falls keine Verbrennungsmotoren zugelassen werden, kommt man um die Installation einer Elektro-Anlage zum Aufladen der Akkus nicht herum. Auf die technische Ausführung dieser maritimen Infrastruktur darf man gespannt sein.
Das Unternehmen "Marina Mücheln" wird eines Tages Betreiber der Hafenanlagen sein. Bis sie ausreichend Einnahmen erzielt, um wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen, wird noch einige Zeit vergehen.
Thomas Weiß ist momentan die gute Seele bei allen Fragen rund um das Hafen-Projekt. Er ist für die Vielzahl der kulturellen Veranstaltungen im Hafengelände verantwortlich, organisatorisch und technisch. Er vertritt den Standort auf unzähligen Messen und Werbeveranstaltungen. Weiß wirbt für die Region und die Stadt Mücheln. Beide können ihm nicht genug danken. Er legt den Grundstein für die Zukunft, indem er für Visionen wirbt. Vom Bockwurstverkauf über Disco-Organisation bis hin zur ersten Grundstücksberatung ist er das Allround-Talent für alle Fragen rund um den Hafenstandort. Auch ist er der Interessenvertreter der Wassersportler bei den zuständigen Verwaltungsstellen des Landkreises Saalekreis sowie des Landes Sachsen-Anhalt. Er ist der Macher, der auch für den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen sorgt, nur mit einem einzigen Ziel: Die Marina.
Die Stadt Mücheln
Die Stadt Mücheln ist am Ausbau des Hafenstandortes interessiert, um langfristig Touristen in das Gebiet zu holen. Als Ferienhaus-Interessent hat man es hier mit der Leiterin des Liegenschaftsamtes, Frau Mielsch, zu tun sowie mit dem Bauamtsleiter, Herrn Keller, und eventuell dem Bürgermeister Udo Wurzel (parteilos).
Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Mücheln, insbesondere Bürgermeister Wurzel und Bauamtsleiter Keller, haben das Projekt mit großem Enthusiasmus und Engagement vorangetrieben. So hat die Stadt unter anderem erhebliche Mittel in den Ausbau des Hafenplatzes und des Hafengebäudes investiert. Beispielsweise steht der Hafenturm auf 26 Meter tiefen Gründungspfeilern.
Die Gestaltung des Geländes ist einzigartig und passt sich hervorragend der hügeligen Landschaft an. Die Stadt Mücheln kann stolz sein auf die gelungene Gestaltung des Hafen-Areals und glücklich über das touristische Potenzial, das der Anlage innewohnt. Das Hafengebäude ist das Wahrzeichen des Standortes. Seine ursprünglich vorgesehene Farbgebung in rot und weiß fehlt leider noch. Das Hafengebäude ist mit einer gemischten Dachdeckung aus Dachpappe, Blech und keramischen Ziegeln gedeckt. Dem Hafenbauwerk mangelt es leider von Anfang an an Lagerkapazitäten. Sitzmöbel und Veranstaltungstechnik werden zur Zeit noch in frei aufgestellten Containern gelagert. Die sanitären Einrichtungen für die Besucher sind jedoch vorbildlich, obwohl die für einen Hafen obligatorischen Duschen noch fehlen. Man schaue einmal zu den Marinas in Richtung Brandenburg. Eine Erweiterung der knappen Parkflächen hat man glücklicherweise in 2010/2011 realisiert.
Die Stadt ist daran interessiert, am Hafenstandort eine einzigartige Ferienhaussiedlung zu errichten. Dazu hatte man bereits 2005 durch ein Leipziger Büro eine Architekturstudie erstellen lassen. Die Konzeption sah großzügig dimensionierte Gebäudekomplexe vor. Sie ist ein gestalterisch gelungenes, aber räumlich gigantisches Werk.
Heute würde man dem Planer aber vermutlich andere Randbedingungen vorgeben. Erst viel zu spät wurde klar, dass der geschüttete Halden-Untergrund nicht alle der freizügig auf mehreren Terrassen-Ebenen geplanten Bauwerke tragen kann. Spezialgründungen werden nötig sein, insbesondere in den Hang-Bereichen.
Das Konzept der Ferienhäuser sieht massive zweistöckige Häuser vor, ähnlich den heute üblichen Einfamilienhäusern, jedoch nicht statthaft als Dauer-Wohnsitz. Der Bedarf und die Nachfrage der Mehrzahl der Interessenten geht jedoch eigentlich in eine andere Richtung: Bungalows und Blockhütten. Derartige Bauwerke wären auf dem Haldengrund auch mit einfacher Gründung zu errichten gewesen.
Das architektonische Konzept des Leipziger Büros wurde in einen Bebauungsplan umgesetzt, der vom Stadtrat der Stadt Mücheln mit einigen späteren Änderungen beschlossen wurde. Der Bebauungsplan ist verbindlich einzuhalten, sowohl vom Bauherrn als auch von der Verwaltung.
Der Bebauungsplan sieht unter anderem mineralische Fassaden und Flachdächer mit keramischer Deckung vor. Die Stadtverwaltung wendet die in der Müchelner Altstadt bewährten gestalterischen Regeln auch auf den mediterranen Baustil des Ferienhausgebietes an. Mediterran, das würde eigentlich heißen: Flachdächer, und Deckung mit Nonnen- und Mönchs-Ziegeln. Die Stadtverwaltung Mücheln ließ in 2008/2009 für die Flachdächer als keramische Dach-Eindeckung nur Biberschwänze zu. Dies ist die typische Deckung für Steildächer, die für Flachdächer nicht geeignet ist. Der Autor dieser Seite hatte von der GEB jedoch ein Projekt für ein Haus mit Flachdach erworben. Stadtverwaltung und GEB haben sich dann ein Versteckspiel zu Lasten des Bauherrn geliefert. Eine unerträgliche Situation. Zusätzlich zu den monatelangen Verzögerungen, die es bei den Vorbereitungen zum Gründstücks-Kaufvertrag gab, hat das am Ende den Ausschlag gegeben, dass der Autor dieser Seite schließlich vom Bau Abstand genommen hat. Nach monatelanger Stagnation waren Kraft und Lust aufgebraucht, und der abgeschlossene Kreditvertrag konnte gerade noch rechtzeitig wieder gekündigt werden.
Zur absoluten Verwunderung muss man feststellen, dass direkt am Hafenplatz jetzt Gebäude stehen mit einer bunten Mischung folgender Dachdeckungen: keramische Krempziegel in rot am Piergebäude, Zinkblechdekung am Hafenturm, besandete Dachpappe am Piergebäude und mit himmelschreiender Inkonsequenz mittlerweile auch Krempziegel in dunkelblau am neuen Gewerbegebäude. Von den privaten Häuslebauern forderte man konsequent die Biberschwanzdeckung. Hier wurden vom Bauamt nicht nachzuvollziehende Entscheidungen getroffen.
Erschließung
Die Erschließung der Ferienhausgrundstücke durch Straße und Abwasser sowie mit Trinkwasser-, Telekommunikations- und Gasversorgungsleitungen wurde bereits von der Stadt Mücheln vorgenommen. Der Wert der Erschließung wird durch den Kaufpreis der Grundstücke anteilig an den Erwerber weitergegeben. So fallen für den Käufer keine nachträglichen Erschließungsbeiträge an.
Womit Sie jedoch später rechnen müssen, sind die sogenannten "Anschlussgebühren". Diese sind nicht zu verwechseln mit den Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge zahlt man gewöhnlich dafür, dass Kanäle und Leitungen bis an das Grundstück herangeführt werden. Anschlussgebühren zahlt man für die handwerkliche Herstellung des eigenen Anschlusses an diese Kanäle und Leitungen. Da die Grundstücke durch Entwässerungsgräben von den Straßen getrennt sind, müssen noch spezielle Übergänge bzw. Überfahrten geschaffen werden.
Weitere, später anfallende Kosten sind die Gebühren für die Vermessung des fertiggestellten Grundstücks, incl. Einmessung des Gebäudes. Dies wird ein erheblicher Betrag sein, über den Sie nicht erschrecken dürfen.
Mit der Vermarktung der Grundstücke, zumindest mit der Anbahnung der Kontakte mit den Kaufinteressenten, hat die Stadt Mücheln den Geschäftsführer der Marina Mücheln GmbH, Herrn Thomas Weiß, beauftragt.
LMBV – die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Die Aufgabe der LMBV besteht erstens darin, die Bergbaufolgelandschaften im ostdeutschen Raum zu renaturieren und zweitens die betroffenen Flächen gewinnbringend zu vermarkten. Je länger dieser Prozess fortdauert, desto länger wird die Gesellschaft existieren. Die Gesellschaft gehört zu 100% dem Bund.
Die LMBV hat auf dem Weg der Renaturierung bereits Pionierarbeit geleistet, aber dabei auch viel Lehrgeld zahlen müssen. Für ihre Aufgaben muss sie finanzielle Mittel in drei- bis vierstelliger Millionenhöhe bewegen. Sie hat bei ihrer Arbeit ständig neue Erfahrungen sammeln müssen. Die Gesellschaft muss mit geologischen, ökologischen und ökonomischen Risiken kämpfen. Viele dieser Vorgänge sind auch heute noch nicht 100%ig vorhersehbar und berechenbar.
Die LMBV muss gesetzlich für Folgeschäden, die sogenannten Bergschäden, auch nach Verkauf ihrer Grundstücke haften. Das ergibt sich aus dem Bundesbergbaugesetz. Bei den Grundstücksverkäufen kann sie aber versuchen, diese Haftung auszuschließen. Das ist durchaus rechtens. Nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann sie diese Haftung nicht ausschließen. Der Käufer des Grundstückes soll deshalb den sogenannten „Bergschadenverzicht“ beim Grundstückskauf notariell mit unterschreiben. Sonst wird es keinen Kauf geben.
Mit dem Bergschadenverzicht verzichtet der Grundstückskäufer nicht nur auf den Ersatz eventueller bergbaulich bedingter Schäden an seinem Grundstück durch die LMBV, sondern er stellt die LMBV vom Schadenersatz betreffend seinem Grundstück frei.
Das bedeutet, dass der neue Grundstückseigentümer auch gegenüber Dritten voll haftbar ist, wenn beispielsweise unter seinem Grundstück eine Setzung stattfindet, welche auch die Nachbargrundstücke beeinträchtigt. Er hat ja die LMBV von der Haftung freigestellt.
Diese Bergschaden-Verzichtsklausel wird auch im Grundbuch als Last mit eingetragen werden. Die LMBV wird versuchen, diese Klausel im ersten Rang im Grundbuch erscheinen zu lassen. Das Problem dabei: Auch die Bank, die das Bauvorhaben finanziert, will mit ihrer Grundschuld an erster Stelle im Grundbuch stehen. Dadurch sind Probleme vorprogrammiert.
Der Grund besteht darin, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Bauherrn das Grundstück versteigert wird. Als Folge des Zwangsversteigerungsverfahrens werden alle grundbuchlich eingetragenen Ansprüche gelöscht, außer dem Anspruch im ersten Rang. Steht die LMBV mit der Eintragung des Bergschadenverzichtes nur im zweiten Rang, wäre ihr Recht auf Bergschadenverzicht damit verwirkt, und sie könnte bei späteren Bergschäden, z.B. Erdrutschen, späterhin vom neuen Eigentümer wieder haftbar gemacht werden.
Fazit: Wenn sich die LMBV nicht bereiterklärt, mit dem Bergschadenverzicht an die zweite Stelle im Grundbuch zu kommen, wird es nur schwerlich eine Baufinanzierung durch eine Bank geben. Vor einem solchen Rücktritt zum zweiten Rang wird sich die LMBV also absichern wollen, dass Bergschäden am errichteten Gebäude nie und nimmer auftreten können. Beispielsweise wird sie versuchen, Planung und Bautätigkeit zu überwachen und auf die Einhaltung baulicher Regeln, insbesondere hinsichtlich der Gründung, Einfluss zu nehmen.
Die LMBV ist daran interessiert, die verkauften Grundstücke einer Nutzung durch Endnutzer zuzuführen. Da sie erheblichen finanziellen Aufwand zur Renaturierung betrieben hat, will sie verständlicherweise Spekulationen mit diesen Objekten unterbinden. Falls solche Spekulationen dennoch stattfinden sollten, behält sie sich das Recht vor, daran mitzuverdienen.
Dieses Bestreben ist in einer marktwirtschaftlichen Ordnung durchaus legitim. Aus diesem Grund wird die LMBV in die Kaufverträge eine sogenannte „Mehrerlösklausel“ hineinformulieren. Diese besagt sinngemäß, dass Sie einen bestimmten Prozentsatz Geld an die LMBV abgeben müssen, wenn Sie das erworbene Grundstück innerhalb einer bestimmten Zeit mit Gewinn wieder veräußern. Dies ist eine legitime, aber höchst fallstrickbehaftete Klausel. Man sollte beim Durchdenken der vorgeschlagenen Formulierungen an alle Eventualitäten denken, z.B. Verkauf wegen Krankheit, Verkauf des unfertigen Gebäudes, Verschenken, Vererben, Verkauf an mehrere Käufer usw.
Übrigens: In der Regel kaufen Sie die Fläche nicht von der LMBV selbst, sondern von der Stadt Mücheln, welche verschiedene Flächen bereits vor Jahren von der LMBV erworben hat. Die damaligen Verträge enthalten jedoch Klauseln, die die Stadt verpflichten, bei einem Weiterverkauf an die Bauherren unter anderem auch die Mehrerlösklausel und andere Klauseln, wie die Bereitschaft zum Bergschadenverzicht, an den Bauherrn weiterzugeben. Geschickt eingefädelt seitens der LMBV.
Das Bergrecht
Ein Wort nochmal zur Fläche des Sees. Das gesamte ehemalige Tagebaugelände untersteht dem Bergrecht. Dies bedeutet, vereinfacht gesprochen, dass es kein öffentliches Gelände ist, sondern unter anderem wegen der davon ausgehenden Gefahren den Status einer Art „Betriebsgelände“ hat. Der Betreiber ist die LMBV. Erst nach Herauslösung aus diesem Bergrecht können die Flächen den Status der Wassersportfläche oder des Baulandes erhalten. Diese Herauslösung ist ein komplizierter Vorgang,
in dessen Verlauf die LMBV der zuständigen Bergbaubehörde die Sicherheit und Unbedenklichkeit der renaturierten Flächen nachweisen muss. Darüber hinaus kann das Land Sachsen-Anhalt, welches hoheitliche ordnungspolitische Aufgaben wahrzunehmen hat, bei der Herauslösung ein Wörtchen mitreden. Zumindest gibt es keine Freigabe der Nutzung des Sees, wenn seitens der Landesregierung Einwände bestehen. Dies steht im Interesse der Bürger und des Gemeinwohls.
Die Müchelner Bauflächen sind zum größten Teil aus dem Bergrecht entlassen; die Wasserfläche noch nicht (Stand November 2011). Eine Entlassung aus dem Bergrecht kann theoretisch auch für Teilflächen erfolgen.
Für die Festlegung der späteren Nutzungsmöglichkeiten unter dem Gesichtspunkt des Gewässerschutzes ist allein der Landkreis Saalekreis zuständig. Dies ist die Quintessenz aus dem komplizierten Regelwerk des Wasserrechts, dessen Rechtsquellen mehrere Bundes- und Landesgesetze und –verordnungen sind.
Der Landkreis arbeitet an einer sogenannten Allgemeinverfügung, welche unter anderem festlegen wird, mit welchen Bootsantrieben der See nach der Entlassung aus dem Bergrecht befahren werden darf und welche Teilflächen als Landschafts- oder Naturschutzgebiete gelten. Dabei sind wirtschaftliche, touristische, technische und Naturschutzaspekte abzuwägen. Ehe diese Allgemeinverfügung nicht rechtskräftig durch den Kreistag bestätigt ist und wenigstens eine Teilfläche des Sees aus dem Bergrecht entlassen ist, ist keine Nutzung der Wasserfläche statthaft. Da die Freigabe des Sees zur Nutzung derzeit nicht absehbar ist, kommt die Allgemeinverfügung derzeit auch nicht recht voran. Ein teuflischer Kreis.
GEB – Geiseltaler Entwicklungs- und Bauträgergesellschaft mbH
Die Geiseltaler Entwicklungs- und Bauträgergesellschaft (GEB) war der Bauträger, der sich bereits seit 2007 für den Müchelner Hafenstandort engagierte. Wie der Name verrät, handelt es sich um eine Bauträgergesellschaft. Das erste, jetzt entstandene Ferienhaus wurde allerdings nicht durch die GEB errichtet, und bisher sind sehr viele Interessenten wieder abgesprungen. In 2010 haben die Personen, die hinter der GEB stehen, die GET gegründet, die Geiseltaler Entwicklungs- und Touristikgesellschaft. Dieses Unternehmen betreibt unter anderem die gelb-blaue Geiseltalbahn, und man darf gespannt sein, wer das erste Fahrgastschiff auf dem See fahren lässt. Da das Engagement der GEB für den Hausbau in den Jahren 2007 bis 2010 nicht von Erfolg gekrönt war, möchte man anderweitig einen Beitrag für die Entwicklung der Region leisten.
Die GEB wird von Enthusiasten getragen, die das Beste für das Geiseltal möchten. Vorangetrieben durch ihren Geschäftsführer, der als Ureinwohner der Region hauptberuflich ein Industrie-Unternehmen in Merseburg leitet, und unterstützt durch einen beharrlichen Mitarbeiter aus der Region, versuchte die Gesellschaft, Hausprojekte zu verkaufen und dem Bauherrn die Bürokratie und die Projektsteuerung in der Bauphase abzunehmen.
Was ist ein Bauträger? Ein klassischer Bauträger kauft im Normalfall Grundstücke von einer Kommune, erschließt sie und baut darauf Häuser im Auftrag der einzelnen Bauherrn („Bauträgervertrag“). Dies wird von der Bauträgergesellschaft entweder vorfinanziert, indem sie Kredite von Banken aufnimmt, oder die Bauträgergesellschaft lässt sich Vorauszahlungen von den Bauherren geben (gefährlich, wenn sie zwischendurch in Insolvenz geht). Die fertigen Grundstücke werden danach von der Gesellschaft komplett verkauft, und zwar mit einem kleinen Aufschlag. Das ist im klassischen Fall der Gewinn der Gesellschaft, den jeder für gerechtfertigt halten wird, der die Prinzipien der Marktwirtschaft akzeptiert.
Beim Bauträger GEB gab es folgende Besonderheit: Zum einen gehören die Grundstücke eigentumsrechtlich der Stadt Mücheln, können also durch die GEB nicht verkauft werden, und zum anderen wäre der Bauträger nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) oder nach der Verdingungsordnung Bau (VOB) zur Garantieleistung für das komplette Werk verpflichtet. Das ist bei den vorhandenen Baugrundverhältnissen nicht ohne Risiko. Zudem wurde die komplette Erschließung durch die Stadt Mücheln vorgenommen, sodass Erschließung und Verkauf mit Gewinn durch den Bauträger nicht in Frage kommt. Mittlerweile ist die GEB nicht mehr der einzige Anbieter von Ferienhäusern am Geiseltalsee, jedoch immer noch der werbeträchtigste. Derzeit errichtet sie eine Gewerbe-Immobilie.
Da am Standort Geiseltalsee aus den oben genannten Gründen ein klassischer Bauträgervertrag nicht in Frage kommt, bleibt für den Bauherrn zum Beispiel die Möglichkeit eines Bauvertrages mit einem Architekten („Architektenvertrag“). Hier kauft der Bauherr das unbebaute Grundstück zunächst selbst vom Vor-Eigentümer (hier: Stadt Mücheln). Ein Architekt plant das Grundstück und verkauft dem Bauherrn dann die Planungsleistung. In der Regel wird dieser Architekt anschließend mit der Durchführung und Überwachung des Baugeschehens beauftragt. Er holt die Angebote von den Handwerkern ein (über Ausschreibungen), koordiniert für den Bauherrn dann die Handwerkerleistungen und kümmert sich um die Qualitätssicherung und Termineinhaltung. Einen Teil dieser Dienstleistungen könnte Ihnen die GEB abnehmen. Das Architektenbüro muss in der Architektenkammer eingetragen und bei den Bauämtern vorlageberechtigt sein. Die GEB ist dies nicht, da es sich nicht um ein Architektenbüro handelt.
Die GEB kann für Sie theoretisch in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung auf Ihrem Grundstück das gewünschte Objekt bauen oder bauen lassen und Sie nach Kräften unterstützen. Ähnlich wie bei einem Architektenvertrag können Sie ihr dabei quasi den Auftrag erteilen, Teildienstleistungen für den Bau (Organisation, Projektsteuerung, Überwachung, behördliche Hilfestellung, Vermittlungen) zu erbringen und falls Sie das wünschen, in Ihrem Namen Verträge abzuschließen. Für bestimmte Dienstleistungen muss die GEB aber ihrerseits einen Architekten als Auftragnehmer einbeziehen.
Bei allen Vertragsarten ist zu beachten, wer mit wem Verträge abschließt, und wer wem Garantie gibt. Der Bauherr mit dem Architekten oder der Bauherr mit dem Bauträger oder der Bauherr mit dem Handwerker. Das hat erheblichen Einfluss auf die späteren Garantieleistungen. Auf Pfusch am Bau muss sich leider jeder Bauherr einstellen. Ein guter Baubetreuer wird Ihnen helfen, den Pfusch frühzeitig zu erkennen und beheben zu lassen.
Bei allen Formen von Verträgen muss der Bauherr darauf achten, welche Teilverantwortung für das Baugeschehen eventuell bei ihm verbleibt. Dazu gehören bestimmte Verpflichtungen zur Sicherung der Baustelle, zum Arbeitsschutz und beispielsweise auch die Verantwortung dafür, dass die Tragfähigkeit der öffentlichen Zufahrtstraßen nicht überschritten wird. Erfüllen Sie als Bauherr bestimmte Pflichten nicht, können Sie unter Umständen haftbar gemacht werden.
Die GEB will einen bleibenden Beitrag zur Entwicklung der Region leisten. Deshalb hat sie einen erheblichen Betrag für Baugrundsondierungen und für das Baugrundgutachten aus eigener Tasche vorfinanziert. Darüber hinaus ließ die GEB auf eigene Veranlassung und Rechnung Planungen für die Gebäudetypen „Cecilie“, „Elise“ und „Barbara“ erstellen, die sie versuchte, als Standardtypen zu vermarkten. Möglicherweise sind mittlerweile andere Typen und auch noch andere Anbieter hinzugekommen. Für die Einheitlichkeit der Gesamtarchitektur wäre die Ausführung durch eine einzige Hand sehr förderlich gewesen.
Für den 8. März 2008 organisierte die GEB eine Verkaufsveranstaltung, wo die drei genannten baulichen Lösungen zum Kauf angeboten wurden. Ca. 100 Interessenten versammelten sich nach intensiver Pressekampagne im Bürgerhaus der Stadt Mücheln. Es herrschte eine euphorische Atmosphäre, wenngleich den Vertretern der Stadt Mücheln anzumerken war, dass sie Unbehagen verspürten. Die GEB war in guter Absicht im Alleingang zu weit vorgeprescht. In der guten Hoffnung, dass die weiteren Formalitäten schnell über die Bühne gehen können, tat man, als ob alles kauffertig vorbereitet sei. Auf einem weißen Poster schrieben sich die Kaufinteressenten für die einzelnen Grundstücke ein. Zum Ende der Veranstaltung waren alle Grundstücke mit Interessenten belegt.
Einer nach dem anderen sprang jedoch in den Folgemonaten ab. Gründe: Die Gestaltung der Kaufverträge dauerte noch über Monate hinweg an. Insbesondere mit der LMBV war noch keine Einigkeit über die Details vorhanden. Zudem standen in den Grundbüchern noch Belastungen aus vorherigen Zeiten, die es zu löschen galt. Die von der GEB für die Fertigteilhäuser vorgesehenen U-Profile aus Beton erwiesen sich als zu schwer, um über deutsche Straßen transportiert werden zu können.
Leider verlief die Abstimmung unter all denen, die das Gleiche wollen, nicht reibungsfrei. Es war leider nicht zu verbergen, dass es nicht immer Einvernehmen zwischen den Beteiligten gab. An manchen Stellen hatte die GEB voreilig gehandelt oder sich nicht erfolgreich mit der Stadtverwaltung Mücheln abgestimmen können.
So hat es für manchen Interessenten schon im Jahr 2008 eine baldige Ernüchterung gegeben. Es kam spätestens 2009 die Einsicht, dass es hier zu dieser Zeit nicht vorwärts geht. So hat mancher den Mut verloren und festgestellt, dass er seine Kraft nutzlos verschwendet hat. Den erfolgreichen ersten Bauherrn aus dem Jahr 2010/2011 blieben diese Erfahrungen glücklicherweise erspart, und sie konnten von den Vertragsklauseln profitieren, an deren Entwurf der Ersteller dieser Seite mit beteiligt war.
Der eine oder andere Interessent ist nach dem Erdrutsch vom 18. Juli 2009 in Nachterstedt nachdenklich geworden, ob der Baugrund sein Haus auf Dauer tragen wird. Alle Beteiligten versichern den Bauinteressenten jedoch,
dass ein solches Vorkommnis im Geiseltal nicht zu befürchten ist. Die Tatsache, dass alle Böschungen durch die LMBV erneut langwierig überprüft werden, lässt den einen oder anderen Bau-Interessenten ernsthaft zweifeln.
Die finanzierende Bank
Die Bank verdient am Bauvorhaben durch Verleihung von Geld gegen Zahlung eines Dahrlehenszinses. Dabei bedeuten 5% Zins beileibe nicht, dass man für den Kredit 5% mehr bezahlt, sondern zu der Restschuld kommen so jedes Jahr weitere 5% hinzu. So wächst die insgesamt zurückzuzahlende Summe im Laufe der Jahre trotz stetiger Tilgung schon mal auf das Doppelte der ursprünglichen Darlehenssumme an. Baufinanzierung ist also ein langfristiges lukratives Geschäft für jede Bank. Die meisten Darlehnsverträge sind so gestaltet, dass der Kreditvertrag nach 10 Jahren ausläuft und der Kreditnehmer für die Restsumme einen neuen Kredit aufnehmen muss. Damit ist er in einer gewissen Zwangslage. Das ist dann nichts Freiwilliges mehr. Er muss eine Anschlussfinanzierung machen, und die Bank nutzt diese Lage gern zu ihren Gunsten aus. Oft bietet man ihm diese nur für einen erhöhten Zins an.
Für den Fall, dass der Bauherr irgendwann in Zahlungsschwierigkeiten steckt und nicht weiter tilgen kann, lässt sich, vereinfacht gesprochen, die Bank das Recht zur Zwangsversteigerung in Form einer Grundschuld ins Grundbuch eintragen. Dann kann sie sich aus dem Versteigerungserlös bedienen. Steht das Grundstück jedoch beispielsweise auf einem unsicheren Baugrund, trägt sie ein zusätzliches Risiko wegen einer eventuellen Verschlechterung des Gebäudes. Je nach Lage der Dinge verlangt sie einen erhöhten Zins oder macht zusätzliche Auflagen.
Das Grundbuchamt
Im Grundbuch sind, vereinfacht gesprochen, verschiedene Lasten und Pflichten eingetragen, die zum Grundstück gehören. Dabei versteht man unter dem Grundstück nicht nur die Fläche, sondern auch das damit fest verbundene Gebäude.
Falls für ein Grundstück eventuell noch Lasten aus vorangegangenen Zeiten eingetragen sind, sollten Sie oder der Verkäufer die Eintragungen löschen lassen. Das geht natürlich nur mit Zustimmung des Rechte-Inhabers. Die Erklärung im Kaufvertrag, dass Sie die eingetragenen Rechte nicht mit übernehmen, ist juristisch nicht ausreichend. Die Sache mit dem Bergschadenverzicht zugunsten der LMBV werden Sie nicht gelöscht kriegen.
Rechte Dritter sind ein Manko, die im normalen Grundstücksverkehr kaufpreismindernd wirken. Nach bisheriger Kenntnis ist der Verkaufspreis durch die Stadt Mücheln jedoch bereits ein fairer Preis.
Die Genehmigungsbehörde
Das Bauamt des Landkreises Saalekreis, Außenstelle Merseburg, ist die Behörde, welche die Baugenehmigung erteilt. Bisher wurden schon einige Baugenehmigungen für den Standort der Ferienhäuser erteilt, welche zum großen Teil wieder verfallen sind, oder auf andere Bauherren übertragen wurden. Für die Baugenehmigung, die ein Jahr gilt und die auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden kann, werden bei der hier anzusetzenden Ferienhausgröße ca. 600,- bis 700,- Euro an Gebühren fällig.
Der Notar
Der Kaufvertrag für das Grundstück muss vor einem Notar abgeschlossen werden, nur dann ist er rechtsgültig. Der Notar verpflichtet sich in der Regel gegen ein zusätzliches Entgelt, auch bei der Eintragung der Grundschuld für die finanzierende Bank mitzuwirken. Die Stadt Mücheln kann Ihnen anbieten, ihren Haus- und Hof-Notar mit diesen Dienstleistungen zu beauftragen.
Da auch Notare nicht fehlerfrei sind, empfiehlt es sich, einen unvorbelasteten fremden Notar einen Blick in den Entwurf des Kaufvertrages werfen zu lassen. In der Regel ist das Entgelt dafür gering.
Steuerliche Aspekte
Wer ein komplettes Grundstück aus einer Hand erwirbt, also Boden plus Haus, zahlt an den Fiskus auf den gesamten Erwerbs-Preis Grunderwerbsteuer. Kaufen Sie also von einem Bauträger das komplette Objekt (Boden mit fertiggestelltem Haus), sagen wir für 120.000 Euro, zahlen Sie die Grunderwerbsteuer-Prozente auf diesen vollen Betrag. Kaufen Sie den Boden mit der freien Entscheidung, darauf von einem beliebigen Anbieter ein Haus errichten zu lassen, so sind dies für den Fiskus zwei voneinander unabhängige Geschäfte, und die Grunderwerbsteuer wird nur auf den Wert des Bodens berechnet. Da das Müchelner Kaufmodell vorsieht, dass man den Boden von der Stadt erwirbt und dann darauf ein Haus bauen lässt, sieht es gut für Sie aus. Man zahlt die Grunderwerbsteuer nach dem Kauf nur auf den Grundstücks-Preis.
Wer schlau ist, stellt sein Ferienhaus für eine bestimmte Zeit des Jahres zur Vermietung zur Verfügung. Dann kann man die Ausgaben, einschließlich einer 25-jährigen Abschreibung, von der Einkommensteuer, Teil „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ absetzen, zumindest zeitanteilig für diese Zeit. Da man in den Anfangsjahren dabei in der Regel mehr Ausgaben hat als Einnahmen (also Verluste), ergibt sich eine Steuerminderung für Ihre Gesamt-Einkommensteuer. Über solche Modelle gibt es Abhandlungen, in denen der Gestaltungsspielraum erläutert wird. Man findet dazu relativ viel im Internet.
Wer noch schlauer ist, gründet eine Vermietungs-GmbH, deren Anlagevermögen das Ferienhaus darstellt. Dann kann man nicht nur den o.g. Steuereffekt nutzen, sondern auch das Haftungsrisiko, z.B. aus dem Bergschadenverzicht, der juristischen Person „GmbH“ zuweisen. Und da bei einer GmbH der Besitzer („Gesellschafter“) nur haftbar ist in Höhe seiner getätigten Stammeinlage, in der Regel also nur in Höhe von 25.000,- Euro, sind Sie im Haftungsfall fein raus.
Ausblick
Die vorstehend genannten Partner arbeiten mit ehrlicher Absicht daran, das reizvolle Müchelner Ufer und das Umfeld des Hafens zu einem landschaftlich und städtebaulich einzigartigen Gebiet zu gestalten. Man wünscht sich, dass alle Beteiligten ohne Pflege von Befindlichkeiten und Meinungsverschiedenheiten in die gleiche Richtung steuern, denn es gibt noch viel zu tun. Insbesondere der Bau der Steganlagen mit der dazugehörigen maritimen Infrastruktur (Stromanschlüsse, Wasserversorgung, Abwasserabsaugung, Duschen) wird noch einmal viel Kraft und Finanzen kosten. Voraussetzung ist jedoch, dass der See und die angrenzenden Flächen juristisch für die Nutzung freigegeben werden. Sonst bleibt das Begonnene auf halbem Wege stecken.
Für dieses Pionierprojekt gibt es kaum Beispiele. Bisher wurde viel erreicht, aber auch Einiges an Zeit und Kraft verschenkt. Es bleibt zu hoffen, dass alles zu einem guten Ende kommt.
Man kann nur wünschen, dass sich die Gesamtarchitektur des Geländes am Ende einheitlicher präsentiert als in manch anderem Feriengebiet an den Ufern der alten ostdeutschen Braunkohlenseen. Landschaftlich ist das Gebiet des Geiseltalsees einfach einmalig und einzigartig.
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